Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Alle Wanderungen sind Hobby- und Freizeitveranstaltungen für jedermann. Ohne ethnische Vorurteile.
2. Die Teilnahmegebühr ist immer direkt vor jeder Veranstaltung in voller Höhe in bar oder per Überweisung zu zahlen. Bei Gruppenveranstaltungen ist der Beitrag, wenn nichts anderes vereinbart wurde, im Vorfeld nur mit Überweisung zu zahlen. Eine Verlängerung der Veranstaltung ist auch nachträglich möglich, nachgezahlt werden muss sie. Ein Rückzahlungsanspruch gibt es nicht. Die Preise sind nicht verhandelbar!
3. Jeden steht es frei, die Veranstaltung jederzeit, auch während derselben, zu verlassen und nicht mehr daran teilzunehmen. Auch hier gibt es keinen Rückzahlungsanspruch.
4. Für die Single-Veranstaltungen von „Date im Grünen“ gelten grundsätzlich nur dessen AGB (AGB Date im Grünen). Die Anmeldung erfolgt nur mit E-Mail: info@dateimgrünen.de, Tel.: 0151/40350558 und über die Webseite.
5. Eine Voranmeldung für die von uns organisierten Veranstaltungen (Freizeittouren) wird per E-Mail oder über das Kontaktformular empfohlen. Sie erhalten dann eine Bestätigungsmail, sowie eine zusätzliche Mail zwei Tage vor der Wanderung mit weiteren Informationen von uns. Es ist notwendig für die Durchführung und Organisation des Tages, Ihre Telefonnummer bei der Anmeldung anzugeben.
6. Die Teilnehmerzahl beträgt mindestens 5 bis maximal 20 Personen. Bei Gruppenführungen bis maximal 30 Personen.
7. Eine spontane Teilnahme ist möglich. Bei den Gruppenführungen und den Single-Veranstaltungen bedarf die spontane Teilnahme einer Zustimmung des Organisators. Ist aber die höchste Teilnehmeranzahl überschritten, kann die Teilnahme verweigert werden.
8. Jede Wanderstreckenlänge beträgt maximal 15 km. Längere Touren werden von uns nicht angeboten. Gruppenführungen sind schon ab 1 km möglich.
9. Jede Veranstaltung ist auf eigene Gefahr. Ein zusätzlicher Unfallversicherungsschutz für Teilnehmer ist nicht vorhanden.
10. Jeder ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich. Sie sollte für die Wetter- und Tourbedingungen, auch bei einer Hitze, angepasst sein. Bei schlechter Ausrüstung kann der Wanderleiter Sie von der Veranstaltung ausschließen.
11. Die Wanderungen finden auch bei jedem Wetter statt. Ausnahmen sind Unwetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes oder bei einer Waldbrandgefahrenstufe 5 in den betroffenen Gebieten. Bei diesen Ereignissen wird bei den Gruppenführungen entweder der Termin verschoben oder die vorgeleistete Gebühr wird zurückerstattet. Bei den anderen Veranstaltungen gibt es keinen Rückzahlungsanspruch, aber die Möglichkeit, umzubuchen.
12. Bei einem Abbruch einer schon begonnenen Veranstaltung wegen Unwetters gibt es die Möglichkeit für eine kostenlose Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstag. Auch hier gibt es keinen Rückzahlungsanspruch.
13. Es ist den Anweisungen des Wanderleiters grundsätzlich Folge zu leisten. Der Wanderleiter hat das Recht, einen Teilnehmer jederzeit wegen Verstößen gegen die AGB von der Veranstaltung auszuschließen, ohne Rückzahlungsanspruch. Der Punkt 3 bleibt unberührt.
14. Der Veranstalter sowie der Wanderleiter können jederzeit zur Gefahrenabwehr, bei Wegsperrungen (Bsp. durch den Forst) oder ab einer Waldbrandgefahrenstufe 4 den Streckenverlauf ändern, aber auch eine andere Wandertour als Alternative anbieten. Es dient zu Ihrer Sicherheit. Nur bei einer Alternativtour haben Sie das Recht zur Umbuchung, ohne einen Rückzahlungsanspruch.
15. Es ist verboten, während einer Veranstaltung politische und religiöse Diskussionen in jeder Form durchzuführen. Auch jede Werbung für Konsumgüter ist untersagt. Siehe Punkt 18.
16. Wir nehmen grundsätzlich keine Aufträge für Werbe- und politische Veranstaltungen an.
17. Einen grundsätzlichen Ausschluss gibt es, wenn Teilnehmer unter Drogeneinfluss stehen, stark alkoholisiert sind und wenn sie verfassungsfeindliche Symbole zeigen und tragen. Siehe Punkt 18.
18. Personen, die den Ablauf einer Veranstaltung stören oder während einer Veranstaltung Straftaten begehen, werden ohne Rückzahlungsanspruch sofort ausgeschlossen.
19. Für alle entstandenen Schäden im Umfang der Veranstaltung ist immer der direkte Verursacher selbst verantwortlich! Wir übernehmen hierfür keine Haftung! Dieses gilt auch für Schäden, die durch Dritte verursacht worden waren. Unsere Haftpflichtversicherung übernimmt den Versicherungsschutz nur subsidiär, also wenn kein weiterer Haftpflichtversicherungsschutz besteht. Die maximale Versicherungssumme pro Schadensfall beträgt 5 Mio. €.
20. Minderjährige Personen unter 18 Jahren dürfen nur mit den Erziehungsberechtigten oder einer volljährigen und von dem Erziehungsberechtigten bevollmächtigten Person an den Veranstaltungen teilnehmen.
21. Personen mit gesundheitlichen Problemen oder Beeinträchtigungen sollten den Wanderleiter informieren, sodass er darauf Rücksicht nehmen kann. Dabei kann man mit ihm gemeinsam entscheiden, ob eine Teilnahme auch sinnvoll ist. Sollte es trotzdem für den Teilnehmer zum Abbruch kommen, gibt es keinen Rückzahlungsanspruch.
22. Alle von uns mitgebrachten Gegenstände und Abfälle werden wieder mitgenommen, oder in den dafür vorgesehenen Behältnissen entsorgt. Wir lassen grundsätzlich keinen Müll in der Natur zurück.
23. Wilde Pflanzen und Tiere zu stören oder mitzunehmen, ist verboten. Wilde Tiere haben ein besonderes Recht auf ihre Ruhe. Und wilde Pflanzen (auch Teile davon), aber auch jegliche Pilze bleiben an ihrem Standort, wo sie leben. Wir wollen die Natur während unserer Wanderungen genießen und nicht zerstören. Jedes Lebewesen erfüllt seinen Zweck in der freien Natur. Schöne Naturerlebnisse sind für jeden da. Außerdem ist der Naturschutz ein sehr hohes Gut. Wir verlassen immer den Wald so, wie wir ihn vorgefunden haben.
24. Alle Veranstaltungen finden nur in uns bekannten Regionen und auf von uns bekannten Wanderwegen statt.
25. Veranstaltungstermine können jederzeit von uns verschoben werden, wenn es nicht genug Teilnehmer gibt, bei Unwettern, Terminüberschneidungen, oder persönlichen Gründen. Eine Umbuchung ist dann möglich.
26. Pünktliches Erscheinen bei einer Wanderveranstaltung ist besonders wichtig für die Durchführung. Wir können nicht lange warten. Spätestens 10 Min. nach Veranstaltungsbeginn wandern wir los. Bei zu spätem Erscheinen entfällt das Recht zur Teilnahme und vor geleistete Zahlungen verfallen, ohne einen Rückzahlungsanspruch.
27. Hunde oder andere Haustiere dürfen bei den Freizeittouren und den Gruppenführungen mitgeführt werden. Sie müssen während der gesamten Veranstaltung immer angeleint sein. Zudem sollten sie einen ruhigen und nicht störenden Umgang mit fremden Personen gewohnt sein. Auch ist für sie jederzeit eine gewisse Geländetauglichkeit Bedingung. Gefährlich geltende Rassen sind grundsätzlich verboten. Für Schäden, die durch das Tier entstehen, ist immer der Halter selbst verantwortlich! Jegliche Hinterlassenschaften sind aufzuheben und mitzunehmen. Wir empfehlen daher eher, Ihr Haustier zu Hause zu lassen.
28. Wir beachten die gesetzlichen Vorschriften im Wald. Link: Waldgesetz Freistaat Sachsen
29. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, können Sie die Veranstaltung bis 3 Stunden vor Veranstaltungsbeginn umbuchen. Bei bestellten Gruppenführungen beträgt die Frist 7 Tage vor dem Veranstaltungstag. Bei zu später Absage verfällt der Rückzahlungsanspruch.
30. Für schriftliche Verträge bei Gruppenführungen gilt eine Frist von 14 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, bis diese unterzeichnet bei uns vorliegen müssen. Sonst wird die geplante Veranstaltung nicht durchgeführt.
31. Wir sind kein Reiseveranstalter und organisieren keine Reisen. Für Ihre Anreise und Unterkünfte sind Sie selbst verantwortlich. Wir führen und organisieren nur die reine Wanderveranstaltung, die Sie bei uns buchen können.
32. Datenschutz: Alle von uns gespeicherten Daten werden auf Servern innerhalb Deutschlands und der EU vorübergehend gespeichert und nach der Veranstaltung gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur zur Ausführung der Veranstaltungen. Eine längere Datenspeicherung findet nur bei einer Vertragsverlängerung statt.
33. Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten: Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und werden von Fall zu Fall individuell über eine Teilnahme entscheiden.
34. Sollten wir gegen Urheberrechte, sowie gegen Persönlichkeitsrechte verstoßen, bitten wir um sofortige Kontaktaufnahme, damit wir diese beheben können.
35. Die Urheberrechte und Persönlichkeitsrechte aller sind während der Veranstaltungen zu berücksichtigen. So dürfen z. B. keine privaten Gebäude, andere Teilnehmer ohne ihr Einverständnis und fremde Personen gefilmt oder fotografiert werden.
36. Bei Vertragsabschluss und bei Teilnahme an einer Veranstaltung gelten die AGB grundsätzlich als akzeptiert und einverstanden. Die AGB gelten für jeden Teilnehmer einer Veranstaltung, genauso bei Gruppenführungen.
